Förderung

Damit Ihre Sicherheit kein weit entfernter Luxus ist, sondern die Grundlage Ihres Alltags bildet, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Bezuschussung für Alarmanlagen nach neuer DIN EN 50131-Norm (Minimum Grad 2). Gern stehe ich Ihnen bei Ihrer Produkt-Auswahl und dem Beantragen Ihrer Unterstützung zur Seite, damit Sie nachts ruhig schlafen bzw. ohne Bedenken das Haus verlassen können.

Alarmanlagen nach DIN EN 50131

Die Norm DIN EN 50131 richtet sich an Einbruchmeldeanlagen, die mittels Funkfrequenz-Verbindungen innerhalb eines bestimmten Sicherungsbereiches arbeiten. Sie umfasst die Unempfindlichkeit gegenüber unabsichtlichem als auch absichtlichem Ersetzen von Meldungen oder Komponenten. Zudem stellt sie Anforderungen an Prüfer von Alarmanlagen bzgl. der Prüfung der Unempfindlichkeit mit den Faktoren Dämpfung, Kollision, HF-Störungen und Ersetzen der Meldungen oder Komponenten.

 

Einbruchmeldeanlagen werden dabei in verschiedene Sicherheitsgrade eingeteilt, denen der Kenntnisstand des Einbrechers zugrunde liegt.

  • Grad 1: Der Einbrecher hat keine oder nur wenig Erfahrung 
  • Grad 2: Der Einbrecher ist erfahren und mit speziellem Equipment ausgestattet.
  • Grad 3: Der Einbrecher verfügt über umfassende Kenntnisse und besitzt eine tragbare und elektronische Ausrüstung. 
  • Grad 4: Der Einbrecher hat sein Vorgehen intensiv geplant und ist Experte auf seinem Gebiet. Ein gutes Equipment gehört zu seiner Ausstattung. 

Brandmeldeanlagen fallen wie die Einbruchmeldeanlagen unter den Begriff der Alarmierungsanlagen und werden dementsprechend ebenfalls normiert.

Kredite und Zuschüsse der KfW

Entspricht Ihre Sicherheitselektronik dieser Norm sowie mindestens dem Grad 2, haben Sie die Möglichkeit, den Einbruchschutz in Bestandsgebäuden mit einem Kredit oder Zuschuss der KfW zu unterstützen.

 

Einen Zuschuss erhalten Sie nach erfolgreicher Beantragung, die ich Ihnen gern abnehme. Die Bezuschussung bezieht sich dabei sowohl auf Materialkosten als auch auf Handwerkerleistungen.

 

Gern erläutere ich Ihnen die Details dazu in einem persönlichen Gespräch. Vorab können Sie bereits einen Blick auf die Rahmenbedingungen der KfW werfen. Den Link dazu finden Sie hier: KFW